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Verkaufsbedingungen

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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  1. Dieses Dokument und seine Anerkennung begründen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Produkts. Alle anderen Dokumente wie Prospekte, Verkaufskataloge usw., sind ausgeschlossen, genauso wie jedwede vorangegangene oder aktuelle Verhandlung, Kompromiss und Abkommen zwischen den Parteien, schriftlich oder mündlich, die sich auf die Produkte beziehen, die in diesen Verkaufsbedingungen behandelt werden, auβer sie erscheinen in der Bestätigung des Auftrags. Falls sich die vom Käufer festgelegten Verkaufsbedingungenen von den hier aufgeführten unterscheiden sollten, gelten in jedem Fall die Allgemeinen Verkaufsbedingungenen.
  2. Die unter diesen Voraussetzungen getätigte Bestellung des Kunden ist nicht definitiv, bis AR RACKING, S.A.U., nicht seine Zustimmung gegeben hat und eine schriftliche Auftragsbestätigung gesandt hat.
  3. Die Auftragsannullierung ist nur für Standardprodukte, die in unserer generellen Preisliste enthalten sind, erlaubt. Jede Auftragsannullierung durch den Kunden, nachdem AR RACKING, S.A.U., entsprechend den Auftrag bestätigt hat, muss AR RACKING, S.A.U., vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden und muss von AR RACKING, S.A.U., schriftlich akzeptiert werden. AR RACKING, S.A.U., hat Anspruch auf eine Entschädigung für alle Kosten und Verluste, die im Zusammenhang mit der Auftragsannullierung entstehen. Diese Entschädigung kann bis zu 30% der Auftragssumme (MwSt. exklusive.) betragen, immer vorausgesetzt, dass die Annullierung innerhalb von 10 Tagen ab der Auftragsbestätigung erfolget. AR RACKING, S.A.U., kann die schon gezahlten Summen zurückhalten, um die Verbindlichkeiten auszugleichen, die durch diese Situation entstanden sind oder durch jede andere Abmachung, die unter diese Verkaufsbedingungen fällt oder kraft einer anderen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
  4. Erweiterungen oder Auftragsveränderungen konstituieren neue Aufträge und werden nur bearbeitet, wenn sie AR RACKING, S.A.U. vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden und von AR RACKING, S.A.U. mittels einer entsprechenden Auftragsbestätigung schriftlich akzeptiert werden.
  5. Die Übergabe der von AR RACKING, S.A.U., hergestellten Produkte und die Übergabe der Risikoübernahme wird in Übereinstimmung mit den in der Bestellung vereinbarten Bedingungen (Incoterms) durchgeführt und auβer ausdrücklicher anderer Vereinbarung am Ort der Ladung oder Lieferung an das erste Transportunternehmen.
  6. Die Verladungsfristen beginnen mit dem Versenden der Lieferbestätigung.
  7. Das Verladungsdatum ist das in der Auftragsbestätigung Angegebene. Das Verladungsdatum kann modifiziert werden, wenn irgendwelche berechtigten Gründe vorliegen, welche die Auslieferung des Produktes verhindern.
  8. Eine Verspätung des Verladungsdatums gibt dem Kunden nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen oder eine Klage zwecks Entschädigung einzuleiten. Davon ausgenommen sind Fälle grober Nachlässigkeit oder schwerer Fehler seitens AR RACKING, S.A.U. Die Lieferungen können in mehreren Teilen erfolgen. Dabei ist das Verladungsdatum der Tag, an dem der Kunde das Material verladen kann. AR RACKING, S.A.U. ist nicht verantwortlich für eine Verspätung während dem oder durch den Transport. Auf jeden Fall kann die Lieferung nur vollzogen werden, wenn der Kunde auf dem Laufenden ist bezüglich seiner finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber AR RACKING, S.A.U. Das Transportrisiko wird immer vom Kunden getragen.
  9. Im Preis ist weder die Mehrwertsteuer (MwSt.) noch jede andere Art von Steuer oder Gebühr enthalten, außer denen, die in der letzten Ausgabe von Incoterms (publiziert von der Internationalen Handelskammer) festgelegt wurden. Die Rechnung wird an dem Datum verschickt, an dem das Material in den Händen des Transportunternehmens ist. Für alle Kosten, die mit der Rückgabe von Wechseln, Schuldscheinen oder anderer marktgängiger Instrumente zusammenhängen, muss der Kunde aufkommen. AR RACKING, S.A.U., kann mit dem erhaltenen Preis die Summen ausgleichen, die der Kunde seinerseits AR RACKING, S.A.U. schuldet. Dies geschieht kraft der Bedingungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder kraft jeder anderen Geschäftsbeziehung und daraus erwachsener Verpflichtungen des Kunden gegenüber AR RACKING, S.A.U.
  10. Die gemachten Aussagen über die Produkte in Bedienungsanleitungen, Webseiten oder gemachte Verweise auf Preise und andere Informationen in Bezug auf das Produkt sind für AR RACKING, S.A.U., nur bindend, wenn ein Vertrag oder die Auftragsbestätigung einen ausdrücklichen Verweis auf sie enthält. Der Käufer ist allein verantwortlich für das Geben genauer Angaben sowie jeder speziellen Eigenschaft, welche der Bestellung bedarf. AR RACKING, S.A.U., ist nicht verantwortlich für die Geeignetheit des Produktes für bestimmte Zwecke, die AR RACKING, S.A.U., vorher nicht mitgeteilt wurden.
  11. AR RACKING, S.A.U., ist nicht verantwortlich für eine Verspätung beim Ausführen oder Erfüllen seiner Verpflichtungen, wenn die Verspätung oder Nichterfüllung an Vorfällen oder Umständen liegt, die sich außerhalb der Kontrolle von AR RACKING, S.A.U., befinden. Zum Beispiel: (dies sind bloß Beispiele und schließen andere Umstände nicht aus) Kriege, Feuer, Arbeitskonflikte (inklusive Angefangener von einer der beiden Parteien) oder Probleme, die auf Dritten beruhen (wie zum Bsp. Lieferanten, Transportunternehmen, Unterbrechungen in der Energieversorgung oder andere Vorkommnisse, welche die Produktion beeinflussen). Solche Verspätungen oder Nichterfüllungen verursachen keine Nichterfüllung dieser Vereinbarung und die Frist zur Ausführung des Vereinbarten wird um die Dauer verlängert, in der die Probleme bestehen, welche die Ausführung behindern. Wenn eine solche Verspätung oder Nichterfüllung länger als sechs (6) Monate andauert, ist jede der Parteien berechtigt die Vereinbarung aufzulösen, falls noch keine Produkte an den Klienten ausgeliefert worden sind. In diesem Fall hat AR RACKING, S.A.U., das Recht vom Käufer die Erstattung aller Kosten zu verlangen, die durch die Produktion der nicht ausgelieferten Produkte bis zu dem Moment des Entstehens höherer Gewalt entstanden sind.
  12. Garantie: Das von AR RACKING, S.A.U., verkaufte Material hat eine 5 jährige Garantie gegen alle Produktionsfehler und/oder verborgene Mängel ab dem Rechnungsdatum. Diese Garantie ist strikt beschränkt auf den unentgeltlichen Austausch durch die Gesellschaft AR RACKING, S.A.U., der als schadhaft anerkannten Teile oder die Zahlung einer dem Wert der betroffenen Teile entsprechende Summe. Diese Teile müssen von AR RACKING, S.A.U., ausgewählt werden. Alle anderen möglichen Reklamationen werden nicht akzeptiert. Wenn der Kunde irgendeine andere Klage über einen Fehler oder verborgenen Mangel am Produkt vorbringt, muss er sofort die Benutzung des betroffenen Teils einstellen, bis es von AR RACKING, S.A.U., oder einem von AR RACKING, S.A.U., bestimmten Unternehmen inspiziert wird. Auf keinen Fall ist AR RACKING, S.A.U., verantwortlich, wenn von AR RACKING, S.A.U., nicht autorisierte Veränderungen an den Installationen vorgenommen wurden oder wenn sie auf eine Art benutzt wurden, die gegen den Einsatzzweck oder die Benutzungsvorschriften verstößt oder wenn die Anlage durch höhere Gewalt beschädigt wird. Zum Beispiel: (dies sind bloß Beispiele und schließen andere Umstände nicht aus) Feuer, Überschwemmung, Nachlässigkeit, Nichteinhaltung der Ladenormen, Böswilligkeit etc.. Außerdem verfällt jeglicher Garantieanspruch oder jegliche Verantwortung seitens AR RACKING, S.A.U., durch unsachgemäßen Gebrauch, falschen Gebrauch, Nachlässigkeit, nicht durch AR RACKING, S.A.U., genehmigte Veränderungen, fehlende Wartung oder Überladung (Selbst, wenn sie bloß temporär ist) Falls irgendeine Situation eintritt, die eine Verantwortung von AR RACKING, S.A.U., einschließen könnte, verpflichtet sich der Kunde AR RACKING, S.A.U., umgehend zu informieren und alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vergrößerung eines eventuellen Schadens abzumildern und /oder die Güter, die geschädigt werden könnten, zu schützen.
  13. AR RACKING, S.A.U., ist in keinem Fall und unter keinen Umständen verantwortlich (beinhaltet die Produktverantwortung) für die Schäden durch Verlust, beiläufige Schäden, direkte oder indirekte Schäden, wie Gewinnverlust, Produktionsverlust oder Gewinneinbruch.
  14. Die maximale Verantwortung von AR RACKING, S.A.U., kraft des vorliegenden Vertrages ist limitiert auf den niedrigsten Rechnungsbetrag der vermeintlich schadhaften Waren und kann in keinem Fall 50% des Auftragsvolumens übersteigen.
  15. AR RACKING, S.A.U., kann die Lieferung eines Auftrages verschieben oder ablehnen und/oder den Vertrag auflösen, sowie die sofortige Zahlung einer Schuld verlangen (einschließlich der noch nicht Fälligen) ohne das Recht auf Kompensation zu verlieren, das dem Unternehmen kraft der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zusteht, in dem Falle dass (i) eine teilweise oder komplette Nichtzahlung einer Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist vorliegt, (ii) falls der Kunde ungerechtfertigt gegen die technischen Vorschriften des Produktes verstößt, (iii) falls der Kunde irgendeine andere Frist des Vertrages nicht einhält, (iv) falls der Kunde ungerechtfertigt teilweise oder komplett eine Bestellung annulliert hat oder wenn (v)der Kunde Anzeichen einer Situation gibt, die seinen Solvenz Mangel vermuten lassen oder falls er Schwierigkeit hat, pünktlich die mit AR RACKING, S.A.U. vereinbarten Zahlungen zu leisten.
  16. Diese Bedingungen gelten und werden interpretiert nach den spanischen Gesetzen mit Ausnahme des Abkommens von Wien (1980) über den  Internationalen Kauf und Verkauf von Waren. Alle Arten von Konflikten, Kontroversen, Streitereien und Meinungsverschiedenheiten, die bei der Ausführung und/oder Interpretation dieser Verkaufsbedingungen entstehen, werden ausschließlich dem Gerichtsbezirk Bilbao (Spanien) zur Beurteilung unterbreitet. Alternativ behält sich AR RACKING, S.A.U., das Recht vor, das Verfahren am Gerichtsstand des Kunden zu eröffnen.

 

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN IM FALLE DES WEITEVERKAUFS VON PRODUKTEN

Der vorliegende Abschnitt bezieht sich auf jene Kunden, welche die Produkte nicht für sich selbst erwerben, sondern zum Zweck eines späteren Weiterverkaufs an einen Dritten. Für sie gilt Folgendes:

  1. Sie verpflichten sich jederzeit die Normen, Vorschriften und Direktiven einzuhalten,  die AR RACKING, S.A.U., für das Produkt, die Qualität, den Gebrauch und die Garantie festgelegt hat.
  2. Sie verkaufen die Produkte im Originalzustand ohne irgendwelche Modifikationen oder Veränderungen, außer sie wurden ausdrücklich schriftlich genehmigt von AR RACKING, S.A.U.
  3. Sie benutzen ausschließlich die von AR RACKING, S.A.U., gelieferten Unterlagen und Materialien und sie verpflichten sich, diese pünktlich mit dem Produkt an den Endkunden auszuliefern. Sie haben kein Recht die Unterlagen zu verändern und anzupassen ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von AR RACKING, S.A.U.
  4. Sie müssen AR RACKING, S.A.U., über jede Änderung  informieren, die sie für notwendig befinden, um die besagten Unterlagen an die rechtlichen und kaufmännischen Besonderheiten des Gebietes, in dem wiederverkauft werden soll, anzupassen. AR RACKING, S.A.U., übernimmt keinerlei Verantwortungen für Fehler in den Anpassungen, die nicht vorher besprochen wurden.
  5. Die Nichtumsetzung irgendeiner dieser Bedingungen entlastet AR RACKING, S.A.U., von jeglichem Anspruch auf Reklamation seitens des Kunden oder Endkunden, die auf der Nichterfüllung des Besagten beruhen. AR RACKING, S.A.U. ist auf keinen Fall verantwortlich für die Installation, die Montage oder andere anfallende Verpflichtungen, die über die Eigenschaft als Produzent hinausgehen.
  6. AR RACKING, S.A.U. ist nicht weiter über die Grenzen hinaus verantwortlich, wie sie in den vorherigen Absätzen 13 und 14 festgelegt sind. Deswegen lehnt AR RACKING, S.A.U. im Falle des Weiterverkaufs des Produktes ausdrücklich die Verantwortung für alle Arten von Verletzungen und Schäden ab, die der Endkunde bei seinem Verkäufer basierend auf dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag reklamieren könnte.

 

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN:

  1. Die Ware wird zu den mit dem Kunden jeweils vereinbarten Konditionen geliefert.
  2. Im Falle von bezahlten Frachtkosten behält sich AR RACKING, S.A.U. das Recht vor, das Transportunternehmen auszuwählen, was von ihm als das geeignetste angesehen wird.
  3. Wenn der Kunde das Material im schlechten Zustand oder irrtümlich erhält, muss er im Lieferschein des Spediteurs die festgestellten Schäden festhalten. Falls aus irgendeinem Grund der Kunde beim Empfang keine Revision des gelieferten Materials durchführen kann, muss er im Lieferschein vermerken:  „Die Revision der Fracht steht noch aus.”
  4. In jedem der beiden in der vorherigen Linie genannten Fälle muss der Kunde die kaufmännische Abteilung binnen 7 Tagen nach Erhalt über die festgestellten Anomalitäten unterrichten.
  5. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen (Punkt3 und 4) wird vorausgesetzt, dass die Ware im perfekten Zustand empfangen wurde, weshalb es keinerlei Raum für Reklamationen gibt. Sowohl bei Versandfehlern als auch bei der Auslieferung beschädigter Materialien weist Ihnen unsere kaufmännische  Abteilung darauf hin, von welcher Spedition die Rückgabe durchgeführt werden soll. Schicken Sie die Ware nicht ohne die schriftliche Billigung unserer  kaufmännischen Abteilung zurück.
  6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die nötigen technischen Mittel und Arbeitskräfte bereitzustellen, um die Lieferung zu entladen. Außerdem muss er die Kosten übernehmen.